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| Benediktiner
leben seit vielen Jahrhunderten nach der Weisung eines - wie schon sein
Name sagt - von Gott gesegneten Mannes. Benediktus - "der Gesegnete",
gründete und leitete eine Gemeinschaft von Gottsuchern - Mönchen genannt.
Diesen seinen Mönchen hinterließ er eine Regel, um über seinen Tod hinweg
das gute Miteinander im "Hause Gottes" (gemeint ist das Kloster)
zu erhalten.
Auch wenn es heute die Gemeinschaft des Hl. Benedikt längst nicht mehr gibt, am Geist seiner Regel orientieren sich viele Ordensgemeinschaften: Benediktiner, Zisterzienser, Olivetaner, Silvestriner, Kamaldulenser, Trappisten .................... Aber auch viele Menschen, die nicht in einem Kloster leben, haben Momente und Weisungen aus der Benediktusregel in ihr konkretes Leben und ihren Umgang mit den Mitmenschen aufgenommen. Deshalb soll hier in regelmäßigen Abständen ein Kapitel seiner Regel vorgestellt werden.
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Kapitel 58 "Vom Verfahren bei der Aufnahme der Brüder" 1 Wenn einer kommt, um ein klösterliches Leben zu beginnen, werde ihm der Eintritt nicht ohne weiteres gewährt.
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5 Nachher kommt er in die Wohnung der Novizen, wo diese lernen, essen und schlafen.
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